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"Dorfplatz" - Gellep-Stratum » - INFOBOARD - » NEWS & INFOS » 07.09.2006: FORENHAFTUNG DES BETREIBERS !!! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 07.09.2006: FORENHAFTUNG DES BETREIBERS !!!
Autor
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GSTeam
GS Team


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Beiträge: 47


Alter: 4 Jahre
Herkunft: Websystem

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Ausrufezeichen 07.09.2006: FORENHAFTUNG DES BETREIBERS !!!

Hallo,

heute flatterte mir per E-Mail ein neuer Rechtshinweis zum Thema "Forenbetreiber haftet für Inhalte" rein. Wir möchten Ihnen diesen nicht vorenthalten.

Zitat:
DOMAIN-RECHT
===============

--------------------------------------------------------------
04) Foren - hOLG Hamburg mildert Betreiberhaftung
--------------------------------------------------------------

Hatten wir im Newsletter #308 noch gegen die Entscheidung des
LG Hamburg (Urteil vom 02.12.2005, Az. 324 O 721/05) wegen der
Haftung von Forenbetreibern gewettert, so zeigt die jetzt vor-
liegenden Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.08.2006,
Az. 7 U 50/06) im Berufungsverfahren zwar kein anderes Ergebnis,
aber mehr Einfühlungsvermögen in die Problematik. Eine generel-
le Überwachung des Forums ist eher nicht geboten.

In einem Artikel im IT-News-Portal heise.de hatte sich der Ver-
lag kritisch bezüglich einer Software geäußert, die, ohne Kennt-
nis des Nutzers, dessen Rechner für eigene Zwecke des Herstel-
lers nutzt. Ein Leser nahm dies zum Anlass, im Kommentar zu dem
Artikel zu einer Aktion aufzurufen und die Server des Software-
herstellers in die Knie zu zwingen, indem man die Software in
Massen herunterlädt. Der Softwarehersteller wandte sich an hei-
se.de und forderte, die Einträge zu entfernen. Dem kam heise.de
zunächst nach. Als wieder solche Aufrufe im Forum zum Artikel
autraten, mahnte der Softwarehersteller heise.de ab und erwirkte,
da heise.de nicht reagierte, eine einstweilige Verfügung, die in
Hamburg auf dem gerichtlichen Prüfstand kam.

Das Landgericht Hamburg bestätigte die einstweilige Verfügung:
Es sah den Forenbetreiber als Störer, dessen Störereigenschaft
nicht entfällt, weil es ihm unmöglich wäre, auf den Inhalt des
von ihm eingerichteten Forums Einfluss zu nehmen. Im Grunde
verlangte das LG Hamburg eine generelle Vorprüfung aller Fo-
renbeiträge vom Forenbetreiber.

Das hOLG Hamburg bestätigt die Entscheidung des LG Hamburg im
Grundsatz. Doch sieht es die Sache weit differenzierter: Soweit
nicht der Forenbetreiber durch sein eigenes Verhalten Rechts-
verletzungen durch die Nutzer provoziert, sind ihm die Rechts-
verletzungen nicht zuzurechnen. Eine generelle Verpflichtung
zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" würde die Möglichkei-
ten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise
einschränken und gegen § 6 Abs. 2 MDStV verstoßen.

Das hOLG Hamburg rechnet dem Forenbetreiber an, dass er seine
in § 9 Satz 1 Nr. 2 MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag) gere-
gelte Pflicht, die bedenklichen Forenbeiträge zu entfernen,
nachgekommen ist. Damit scheidet die Störerhaftung zunächst
aus. Jedoch traf die Betreiberin darüber hinaus die Pflicht,
die Beiträge des konkreten Forums von da an laufend zu prüfen.
Dem ist der Forenbetreiber jedoch nicht nachgekommen, weshalb
er haftet. Ob die Betreiberin darüber hinaus auch verpflich-
tet ist, generell alle Forenbeiträge zu überprüfen, lässt das
hOLG Hamburg an dieser Stelle offen. Doch neigt das Gericht
dazu, diese Pflicht zu verneinen, soweit kein konkreter An-
lass besteht.

Forenbetreiber stehen demnach also erst dann in der Pflicht,
eine "Eingangskontrolle" der Leserbeiträge durchzuführen, wenn
eine Rechtsverletzung vorlag. Die Überprüfung neuer Beiträge
vor deren Veröffentlichung ist auf den problematischen Forums-
bereich beschränkt; bei heise.de also artikelbezogen.

Die Entscheidung des hOLH Hamburg finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20060098.htm

Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20060070.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche


daumen Schöne Grüsse aus Gellep-Stratum, dem ältesten Dorf der Stadt Krefeld !!! daumen

07.09.2006 11:04 GSTeam ist offline E-Mail an GSTeam senden Homepage von GSTeam Beiträge von GSTeam suchen Nehmen Sie GSTeam in Ihre Freundesliste auf
Mac Mac ist männlich
Admin und TecSupport


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Mitgliedsnr. 1
Dabei seit: 15.08.2006
Beiträge: 989

Wassermann
Alter: 40 Jahre
Herkunft: 47809 Krefeld ( NRW)

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Ausrufezeichen Update am 24.06.2010

Es gibt neues, nämlich ein Urteil, wie eine Abmahnung auszusehen hat..

Zitat:
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.04.2010 - Az. 5 W 24/10

Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung - Als rechtsverletzend beanstandete Grafiken und/oder Abbildungen sind einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig beizufügen.

Leitsätze:
UrhG §§ 97, 97a UrhG; ZPO §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 935, 940


Quelle: Medien Internet & Recht Read

Komplette Erklärung: -> PDF öffnen Read

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24.06.2010 14:14 Mac ist offline E-Mail an Mac senden Homepage von Mac Beiträge von Mac suchen Nehmen Sie Mac in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Mac in Ihre Kontaktliste ein
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